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Neuigkeiten der DATEV eG
Alle Artikel zum Thema Umzugskosten
Die folgenden Beiträge sind mit dem Begriff Umzugskosten verschlagwortet. Falls Ihre Frage zum Thema Umzugskosten darin nicht beantwortet wird, sprechen Sie uns gerne einfach direkt an.
Umzugskosten: Beträge für Unterrichtskosten und Umzugsauslagen erhöhen sich
Wenn Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umziehen, können sie ihre Umzugskosten als Werbungskosten abziehen. Das Finanzamt erkennt allerdings maximal die Kosten an, die ein Bundesbeamter als höchste Umzugskostenvergütung erhalten würde. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören unter anderem jene für die umzugsbedingte Unterrichtung (Nachhilfe) des eigenen Kindes – und zwar bis zu bestimmten Höchstbeträgen, die sich aus dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) ergeben. Für sonstige Umzugsauslagen (z.B. für Pkw-Ummeldung, Kücheneinbau) kann der Arbeitnehmer entweder einen festgelegten Pauschbetrag aus dem BUKG oder aber seine tatsächlichen Kosten abziehen.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem neuen Schreiben auf die Erhöhung der Beträge hingewiesen. Demnach gelten für Unterrichtskosten folgende Höchstbeträge (maßgeblich ist der Tag der Umzugsbeendigung):
- ab dem 01.03.2015: 1.841 €
- ab dem 01.03.2016: 1.882 €
- ab dem 01.02.2017: 1.926 €
Für sonstige Umzugsauslagen ergeben sich folgende Pauschbeträge (maßgeblich ist ebenfalls der Tag der Umzugsbeendigung):
Ab dem 01.03.2015 | Ab dem 01.03.2016 | Ab dem 01.02.2017 | |
Für Verheiratete und Lebenspartner | 1.460 € | 1.493 € | 1.528 € |
Für Ledige | 730 € | 746 € | 764 € |
Erhöhung für weitere Personen (außer Eheleute und Lebenspartner) | 322 € | 329 € | 337 € |
Hinweis: Die Finanzämter gehen insbesondere dann von einer beruflichen Veranlassung des Umzugs aus, wenn der Arbeitnehmer durch den Wohnortwechsel eine tägliche Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde erreicht.
BMF-Schreiben v. 18.10.2016 – IV C 5 – S 2353/16/10005; www.bundesfinanzministerium.de
“Blitzlicht” Januar 2013
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Termine Steuern/Sozialversicherung Januar/Februar 2013
- Zur Schätzung bei Buchführungsmängeln
- Zeitpunkt zur Bildung von Rückstellungen für hinterzogene Steuern
- Unvollständige Übertragung eines Mitunternehmeranteils an Kind wegen gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen steuerunschädlich
- Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus
- Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei „Minijobs” zum 01.01.2013
- Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei längerfristigem Einsatz im Betrieb eines Kunden
- Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
- Bundesverfassungsgericht muss über das Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz entscheiden
- Bei Lebensmittelspenden an Tafeln fällt keine Umsatzsteuer an
- Unterschiedliche Umsatzsteuersätze für Taxen und Mietwagen unionsrechtlich zweifelhaft
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2013 beantragen
“Blitzlicht” Januar 2012
In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Januar und Februar 2012
- Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen: Umstellung der Buchführung frühzeitig angehen
- Gewinnzuschätzungen bei einem Restaurant
- Die zum Vorsteuerabzug bei gemischt-genutzten Gegenständen zu treffende Zuordnungsentscheidung muss zeitnah dokumentiert werden
- Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2012 beantragen
- Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten
- Elektronische Lohnsteuerkarte erst ab 1.1.2013
- Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2012
- Freie Verpflegung als Sachbezug ab 1.1.2012
- Urlaubsabgeltungsansprüche sind nicht vererblich
- Folgende Unterlagen können im Jahr 2012 vernichtet werden